Am 19. April 2018 ist die Konkretisierung zur ASV Rheuma in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt können ASV-interessierte Ärzte und Krankenhäuser eine ASV-Berechtigung für die ambulante Behandlung von rheumatologischen Erkrankungen bei Erwachsenen bzw. Kindern und Jugendlichen bei den Erweiterten Landesausschüssen beantragen. Ende Dezember 2017 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss die noch fehlenden Regelungen zur ASV Rheuma beschlossen. Unter anderem wurde festgelegt, dass die internistischen Rheumatologen das Speziallabor im Rahmen der ASV erbringen können. Ebenso wurde eine Kompromisslösung für die Einbindung von Orthopäden mit rheumatologischer Zusatzweiterbildung ins interdisziplinäre Team gefunden. Zum 24. August 2019 wurde noch eine wichtige Änderung zum Kernteam aufgenommen. Hier wurde nun klargestellt, dass mehrere Rheumatologen ins Team integriert werden können, d.h. dass Rheumatologen auch als Kernteammitglieder beteiligt sein können.
Wir stellen Ihnen Informationen zur Grundidee der ASV Rheuma sowie zu den Chancen zur Verfügung, um Ihnen eine Bewertung der Vor- und Nachteile Ihrer Teilnahme zu ermöglichen. Erfahren Sie auch, was für eine Teilnahme an der ASV zu tun ist, und erhalten Sie praktische Informationen für die tatsächliche Umsetzung. Wir informieren Sie regelmäßig über relevante Veranstaltungen und stellen Ihnen Informationsmaterial und Musterunterlagen bereit.